Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4221
BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94 (https://dejure.org/1995,4221)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1995 - 3 C 28.94 (https://dejure.org/1995,4221)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 (https://dejure.org/1995,4221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene Abrundungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kommunale Neugliederungsmaßnahmen - Gebietsänderung - Abrundungsverfügung - Eigenjagdbezirk

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94
    Selbst gesetzliche Änderungen im Bereich des Jagdrechts, so etwa das Inkrafttreten der §§ 6 und 7 BJagdG , führen nicht zur unmittelbaren oder konstitutiven Aufhebung des Fortbestehens von früher verfügten Angliederungen (vgl. BVerwG I C 23.66, Urteil vom 6. April 1967 in Buchholz 451.16 Nr. 10 zu § 5 BJagdG ).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk

    Bereits in seinen Entscheidungen vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 - und vom 18. April 1996 - 3 C 5.95 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Bestand einer Angliederungsverfügung von kommunalen Neugliederungsmaßnahmen unberührt bleibe.

    Ferner ist anerkannt, dass auch der Wegfall des Zwecks einer erlassenen Angliederungsverfügung infolge des neuen Zuschnitts der Gemeindegrenzen durch eine kommunale Neugliederung nicht zum Fortfall der einmal erlassenen Angliederungsverfügung führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, JE II Nr. 131).

    Angliederungsverfügungen nach § 5 Abs. 1 BJagdG treten daher auch dann nicht außer Kraft, wenn eine früher durch Verfügung einem Eigenjagdbezirk angegliederte Fläche durch eine Maßnahme der kommunalen Neugliederung einen Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsjagdbezirk aufweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch für derartige Abrundungsverfügungen der in § 43 Abs. 2 VwVfG verankerte Grundsatz gilt, dass ein Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.; Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, JE II Nr. 131).

    Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Angliederungsverfügung, die eine Exklave betrifft, nicht gegenstandslos wird, wenn die angegliederte Fläche durch eine kommunale Neugliederungsmaßnahme ihre frühere Eigenschaft als Exklave verliert (BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, a.a.O.) Dementsprechend lassen auch Änderungen der Eigentumsverhältnisse die Wirksamkeit einer unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassenen Abrundungsverfügung grundsätzlich unberührt.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer im Jahre 1936 ergangenen Abrundung

    Diese allgemeinen Grundsätze für die Wirksamkeit und die Gegenstandslosigkeit von Verwaltungsakten gelten auch für altrechtliche Abrundungsverfügungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BJagdG (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, JE II Nr. 131, sowie v. 7.12.1995, a. a. O., sowie Mitzschke/Schäfer, a.a.O.).

    So bleibt etwa der Bestand einer Angliederungsverfügung unberührt, d.h. der Bescheid wird nicht gegenstandslos, wenn die von einem Eigenjagdbezirk umgebene Exklave diese Eigenschaft durch eine kommunale Neugliederungsmaßnahme später verliert (BVerwG, Urt. v. 16.11.1995, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739

    Beweisführung bei Abhanden gekommenen Kreisjägermeisterbeschluss; Klageumfang der

    Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn Flächen durch Verwaltungsakte, wozu auch unter Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassene Abrundungsverfügungen der Kreisjägermeister gehören, einem anderen Revier angegliedert wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, RdL 1995, 122; BayVGH, U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.1130 - Juris).
  • VGH Bayern, 20.02.2008 - 19 ZB 06.3105

    Aufhebung einer altrechtlichen Abrundungsverfügung

    Stattdessen sei eine Neuordnung bejagdbarer Flächen vorgenommen worden, ohne dass die Voraussetzungen des § 5 BJagdG und Art. 4 BayJagdG vorgelegen hätten oder eine solche Neugliederung aus dem Gesichtspunkt der kommunalen Gebietsreform oder aus Gründen der Rechtssicherheit rechtlich möglich und notwendig gewesen sei (vgl. BVerwG, U. vom 16. November 1995 -. 3 C 28.94 -, RdL 1996, 122 [123] und U. vom 18. April 1996, -. 3 C 4.95 -, BayVBl 1997, 216 [217]).

    b) Ebenso wenig weicht die angegriffene Entscheidung von den ebenfalls in der Antragsbegründung aufgeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 -, RdL 1996, 122 [123] und vom 18. April 1996 - 3 C 4.95 -, BayVBl 1997, 216 [217] ab.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 4.95

    Jagdrecht: Irrevisibilität und Wirksamkein von vor Inkrafttreten des BJagdG

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats, der entschieden hat, daß kommunale Neugliederungsmaßnahmen, die zu Gebietsänderungen führen, frühere Abrundungsverfügungen in ihrem Bestand unberührt lassen (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 28.94 -).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung -

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats, der entschieden hat, daß kommunale Neugliederungsmaßnahmen, die zu Gebietsänderungen führen, frühere Abrundungsverfügungen in ihrem Bestand unberührt lassen (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 28.94 -).
  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 4 A 2032/17
    Vielmehr ist bei einer rechtlich wirksamen Abrundungsanordnung eine Aufhebung dieser und gegebenenfalls der Erlass einer neuen Abrundungsanordnung erforderlich, um Flächen, die von der Abrundungsverfügung betroffen sind, wieder dem ursprünglichen bzw. einem anderen Jagdbezirk zuzuordnen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 -, juris Rdnr. 22).
  • VG Lüneburg, 03.04.2006 - 2 A 59/05

    Voraussetzungen einer jagdrechtlichen Angliederungsverfügung.

    Selbst gesetzliche Änderungen im Bereich des Jagdrechts, so etwa das Inkrafttreten der §§ 6 und 7 BJagdG, führen nicht zur unmittelbaren oder konstitutiven Aufhebung des Fortbestehens von früher verfügten Angliederungen (BVerwG, Urteil 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 26).
  • VG Oldenburg, 02.06.2003 - 12 B 1771/03

    Abrundung eines Jagdbezirks

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1995 -3 C 28/94-, RdL. 1996, 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht